Allgemeine Auftragsbedingungen
Die Übersetzungen entsprechen dem Original in Inhalt, Stil und Form ohne Verbesserung dieser Eigenschaften im Rahmen der Übersetzung (z. B. Editing).
Es wird ausschliesslich nach den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Originaltexten
unter Berücksichtigung möglicherweise gegebener Hintergrundinformation übersetzt.
Alle Inhalte werden streng vertraulich behandelt.
Ist keine feste Vergütung vereinbart, so gelten die in der
Preisliste
angegebenen Preise als vereinbart, wobei die Einordnung als Normal- oder Fachtext bzw. Normal- oder Eilauftrag nach billigem Ermessen von westboxx erfolgt.
Der Auftraggeber erhält die fertige Übersetzung sowie die zugehörige Rechnung per eMail als Word-Dateien, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug durch für den Auftragnehmer spesenfreie Banküberweisung zur Zahlung fällig. Bei späterer Zahlung ist der offene Betrag je angefangenen Kalendermonat mit 1% zu verzinsen; ferner können angemessene Mahnkosten berechnet werden. Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung bleiben alle Leistungen Eigentum des Auftragnehmers und dürfen in keiner Weise verwertet oder an Dritte weitergegeben werden.
Für Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzungen wird keinerlei Gewähr oder Haftung übernommen.
Verwertete, an Dritte weitergegebene oder nicht innerhalb von 8 Kalendertagen ab Absendedatum beanstandete Leistungen gelten vom Auftraggeber als mängelfrei abgenommen.
Sämtliche Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, die die Auftragssumme übersteigen, sind ausgeschlossen.
Beanstandungen sind innerhalb von 8 Kalendertagen nach Absendung der Übersetzung schriftlich mitzuteilen
und nachvollziehbar zu begründen. Liegen begründete Mängel vor, so muss eine angemessene Frist zur Nachbesserung gewährt werden. Ersatzvornahme, Minderung oder Wandlung sind ausgeschlossen, wenn dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zuvor keine ausreichende Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben wurde.
Von diesen Auftragssbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur dann gültig,
wenn sie vom Auftragnehmer vor Auftragsannahme ausdrücklich akzeptiert wurden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn durch gesetzliche Regelungen
nichts anderes zwingend bestimmt ist.
Es gilt ausschliesslich deutsches Recht.
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